Das EU-Bio-Siegel garantiert Frische für Europa

Im Sinne des wichtigen Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit beim Pflanzenanbau und der Viehzucht, wurde im Juli 2010 das EU-Bio-Siegel eingeführt. Mit diesem Siegel müssen seither alle Bio-Produkte in der Europäischen Union gekennzeichnet werden, zusätzlich zum klassischen Bio-Siegel.

Inhaltlich ergeben sich aus dem neuen EU-Bio-Siegel keine Änderungen, die Auflagen und Kriterien für die Vergabe des Siegels sind dieselben geblieben, wie die des deutschen staatlichen Bio-Siegels. Das EU-Bio-Siegel ist aber auf allen Produkten, die innerhalb der EU produziert und vermarktet werden, sichtbar.

Während das klassische deutsche Bio-Siegel ein freiwilliges Zertifikat war, wurde das europäische Pendant von der EU-Kommission zur Pflicht erhoben. Einige Bio-Produzenten, die die geltenden Gütesiegel in Anspruch nehmen, drucken nunmehr also bis zu drei Siegel auf ihre Verpackungen, das deutsche staatliche Bio-Siegel, das regionale Bio-Siegel oder das Verbands-Siegel und das EU-Bio-Siegel.

EU-Biosiegel: Sinnig oder unsinnig?

Gemeinsam mit dem EU-Biosiegel trat eine verschärfte Pflicht zur Kennzeichnung in Kraft, die sicherlich für alle Parteien sinnhaft ist. Der Endverbraucher sieht so auf einen Blick, unter welchen Bedingungen Produkte hergestellt wurden und welche Inhaltsstoffe sie definitiv nicht enthalten. Der Produzent hingegen kann seine Wirtschaftlichkeit gezielt steigern, denn Bio-Produkte rangieren seit geraumer Zeit ganz oben auf der Verkaufsliste, einige gelten bereits als Kassenschlager.

Dennoch, wie sinnvoll ist das Bio-Siegel der EU wirklich? Das schwungvolle Sternenblatt, das Motiv des Siegels, zeigt an, dass bei Produkten die Mindestanforderungen der EU-Öko-Verordnung eingehalten wurden. Hierzulande bedeutet das kaum Vorteile, denn die Anforderungen entsprechen exakt denen des deutschen Bio-Siegels.

Auf internationaler Ebene aber kann das EU-Siegel durchaus punkten, denn in anderen Ländern sah man die Regelungen zur Bio-Verordnung bislang nicht sonderlich eng. Dank des EU-Bio-Siegels werden nun auch Öko-Produkte aus anderen EU-Ländern strenger überwacht. Für den Verbraucher bedeutet das europaweit ausnahmslos gleichbleibende Qualität bei Obst, Gemüse, Fleisch und anderen Produkten aus biologischem Landbau.

Die Mindestanforderungen des europäischen Güte-Siegels

Um das EU-Bio-Siegel offiziell tragen zu dürfen, müssen Produkte einigen Anforderungen entsprechen. Zusammengefasst heißt das, dass sämtliche Produkte zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen müssen und gleichzeitig nicht mehr als 0,9 Prozent Gentechnik enthalten dürfen.

Diese Anforderungen sind jeweils als Mindeststandard zu betrachten, denn Bio-Siegel der einzelnen Anbauverbände sichern die Standards zusätzlich ab. Gerade Verbände wie Demeter oder Bioland stehen für den hundertprozentigen Bio-Landbau, vollends ohne Gentechnik.

Die Historie des EU-Siegels

Nach der Einführung des EU-Bio-Siegels hatten EU-Staaten nunmehr einige Jahre Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Seit Juli 2012 ist das Abdrucken des EU-Siegels Pflicht, der Begriff außerdem geschützt.

Bereits im Jahr 2000 unternahm man erste Bemühungen, einheitliche Güte-Standards für Europa zu entwickeln. Hauptsächlich, um den Wirrungen rund um die Begriffe „Öko“ und „Bio“ zu entkommen. Der Vorläufer des EU-Bio-Siegels war ein blaues Sternen-Logo mit der Aufschrift „Biologische Landwirtschaft“. Auch hier waren die Standards geregelt, die Verwendung des Logos jedoch auf freiwilliger Basis.

Heute vereinfacht die Europäische Kommission den Öko-Landbau und den Vertrieb ökologischer Produkte mit dem EU-Bio-Siegel und garantiert dadurch eine engmaschige, regelmäßige Kontrolle aller Anbaubetriebe. Für den Verbraucher bedeutet das frische, natürliche Produkte ohne Gentechnik und Pestizide – und das sowohl im Inland als auch im europäischen Ausland.